Steuerbrennpunkt
Heimbüro absetzen: neue wichtige Fälle
|
Das Büro daheim ist Gesetzgeber und Finanzamt ein Dorn um Auge. Doch das ändert nichts daran: Die Gerichte stärken Ihnen immer wieder den Rücken.
Stichworte für die Index-Suche
Fall 1: die ArbeitseckeImmer mehr Unternehmer brauchen zum Geldverdienen lediglich ihr Laptop und ein bisschen EDV-Zusatzausstattung. Dafür muss nicht extra ein eigenes Zimmer hergerichtet werden. Es genügt im Grunde genommen eine Arbeitsecke, zum Beispiel im großräumigen Wohnzimmer. Der besondere Vorteil: Gerade für Alleinerziehende ist es beispielsweise so viel einfacher, während der Tätigkeit das Kind im Auge zu behalten. Motto: Mutti macht die Buchhaltung für den Auftraggeber und du machst bitte dort deine Hausaufgaben. FG Köln: Arbeitsecke gehtGanz entgegen bisheriger Rechtsprechungspraxis hat das FG Köln, Aktz.: 10 K 14026/09, entschieden, dass die Kosten für eine solche Ecke auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn der gesamte Raum in erhöhtem Maße privat genutzt wird und sogar in der Arbeitsecke zuweilen private Vorgänge erledigt werden. Großes Kompliment: Damit passt das Gericht die steuerlichen Möglichkeiten an die neuen Realitäten im Arbeitsleben an. Die Begründung ist übrigens auch sehr interessant und für Ihre Argumentation wichtig. Bei den Reisekosten habe es ja ebenfalls eine Änderung der Rechtsprechung gegeben. Diese dürfen seit einigen Jahren bereits in einen betrieblichen und einem privaten Teil aufgeteilt werden. Es sei nicht einzusehen, warum dies nicht auch für einen kombinierten Wohnraum/Arbeitsecke gelten solle.
Wichtiger Hinweis
In dem Fall hatte die Arbeitsecke nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit dargestellt. Das Gericht beschränkte daher den Abzug auf 1.250 € pro Jahr. Hiergegen können Sie jedoch argumentieren. Den vollständigen Artikel finden Sie als Abonnent in unserem Online-Heftarchiv. Sie sind noch kein Abonnent? Testen Sie jetzt die aktuelle Ausgabe inkl. Onlinezugang zu allen Artikeln kostenlos 30 Tage:
Zurück zur Ausgabe
Zurück zum Heftarchiv
|
|