Ratgeber
/ 27. November 2025

Späte Erbauseinandersetzung – trotzdem Steuervorteile sichern

Wird eine Erbschaft nicht sofort, sondern erst Jahre nach dem Todesfall unter den Erben aufgeteilt, droht nach bisheriger Auffassung schnell der Verlust steuerlicher Vorteile. Doch mit Urteil vom 15.05.2024 (Az.; II R 12/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Auch bei einer späteren Erbauseinandersetzung können steuerliche Begünstigungen – etwa für Betriebsvermögen oder das Familienheim – weiter berücksichtigt werden.

Der Streitfall

Im Streitfall erbten zwei Brüder von ihren Eltern – jeweils zur Hälfte. Zum Nachlass gehörten: Grundstücke, eine 20-%-Beteiligung…

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