Ratgeber
/ 27. November 2025

SteuerSPARticker

Das Bundesverfassungsgericht hat das Willkürverbot im Steuerrecht gestärkt: Auch mündliche oder gelebte Vereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen können steuerlich anerkannt werden – selbst bei hohen Beträgen. Gleichzeitig hat der BFH klargestellt, welche E-Mails Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung wirklich vorlegen müssen. Zwei Entscheidungen, die die Praxis spürbar entlasten.

Schriftform ersetzt keine Prüfung – wie das Bundesverfassungsgericht das Willkürverbot im Steuerrecht gestärkt hat

Wie verbindlich müssen Absprachen zwischen Schwesterfirmen sein, um steuerlich anerkannt zu werden? Ein Urteil des BVerfG zeigt: Auch mündliche oder gelebte Vereinbarungen können reichen – wenn sie wirtschaftlich nachvollziehbar sind. Das stärkt unternehmerische Handlungsspielräume.

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