Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Eigentlich logisch: Wer länger arbeitet, als er muss, macht Überstunden. Ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft, macht dabei keinen Unterschied. Erst ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber bei der Vergütung von Überstunden nicht diskriminieren dürfen.
Der Streitfall
Die Klägerin war bei einem Dialyseanbieter als Pflegekraft mit einem Arbeitszeitanteil von 40 % in Teilzeit beschäftigt. Laut…