Hintergrund
/ 11. Dezember 2025

Verschärfte Sperrfristen im Umwandlungssteuergesetz ab 2025

Mit dem neuen Umwandlungssteuer-Erlass 2025 bringt die Finanzverwaltung weitreichende Änderungen bei den Sperrfristregelungen des UmwStG auf den Weg. Besonders betroffen sind Einbringungen und Anteilstauschvorgänge unter dem gemeinen Wert.
Wer Anteile veräußert oder umwandelt, riskiert bei Verstößen die rückwirkende Aufdeckung stiller Reserven – und damit erhebliche steuerliche Belastungen.

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