Ratgeber
/ 29. Januar 2026

Digitale Steuerbescheide – was jetzt gilt

Seit dem 01.01.2026 wird die Bekanntgabe von Steuerbescheiden durch die Elektronische Zustellung zur Regel – das Papierdokument zur Ausnahme.

Warum die Umstellung?

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV („BEG IV“) wurde die Gesetzeslage zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten in der Abgabenordnung (AO) geändert. Neue Rechtsgrundlage ist insbesondere die Neufassung des § 122a AO seit 01.01.2026. Ziel ist es, den Weg zur digitalen Steuerverwaltung konsequent zu beschreiten, Bürokratiekosten zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten.

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