Hintergrund
/ 29. Januar 2026

Rückwirkender Teilwertansatz bei Sperrfristverstoß durch sog. Körperschaftsklausel

Mit Verfügung vom 31.03.2025 (Az.: S 2241-St 222/St 221-3035/2022) stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen klar: Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter unterliegt künftig strengeren steuerlichen Regeln – insbesondere, wenn Kapitalgesellschaften beteiligt sind.

Das damalige Jahressteuergesetz 2024 „kippte“ eine BFH-Entscheidung und sorgte damit für Klarheit: In bestimmten Fällen ist die bisher steuerneutrale Buchwertübertragung nicht mehr zulässig.

+

Weiterlesen mit Steuersparbrief +

Sollten Sie noch keinen persönlichen Login eingerichtet haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice service@weka.de.

Weiterlesen mit Steuersparbrief +
Exklusiver Zugriff auf die Online-Mediathek inklusive Heftarchiv, Arbeitshilfen und Downloads.
Aktuelles Steuerrecht für Unternehmer und Steuerdienstleister.
Direkter Draht zu unseren Experten für Themenwünsche und Fragen.