Beratungsprotokoll zur bAV: So gut wie nie vorhanden
Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.
Ein versicherungsrechtliches Protokoll, in dem etwa die Produktdetails aufgeführt sind, reicht dazu nicht aus. Vielmehr ist arbeitsrechtlich einwandfrei zu protokollieren, dass etwa die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versicherer und Durchführungswege sorgfältig abgewogen wurden.
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