Kirchgeld, was ist das?
Kurz gesagt: Wer verheiratet ist und unterschiedlich verdient – insbesondere, wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist –, kann plötzlich mit dem sog. besonderen Kirchgeld konfrontiert werden. Was sich dahinter verbirgt, ist vielen nicht klar.
Was ist das besondere Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine Sonderform der Kirchensteuer. Es betrifft Ehepaare mit gemeinsamer Einkommensteuerveranlagung, wenn nur ein Partner kirchensteuerpflichtig ist und der andere konfessionslos oder einer anderen steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Das Kirchgeld basiert auf dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Partner – es wird also nicht direkt vom Einkommen des konfessionslosen Partners abgeleitet, sondern spiegelt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Ehegemeinschaft wider.
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