Ratgeber
/ 26. Februar 2026

Termin 31.03.2026: Antrag auf Grundsteuererlass – nach Erhöhungen jetzt handeln

Hat die Grundsteuerreform bei Ihnen auch für eine spürbare Erhöhung der Abgaben gesorgt? Dann kann der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer in diesem Jahr besonders wertvoll sein. Wir zeigen, in welchen Fällen sich Sparpotenzial bietet.

Die Möglichkeit zur Reduzierung der Grundsteuer findet sich in § 34 Grundsteuergesetz. Ganz wichtig: Es gibt eine Frist für die Antragstellung, die endet am 31.03.2026. Wenn Sie von einem Teilerlass profitieren können, ist daher rasches Handeln angezeigt. Hier ist ein Teilerlass möglich: Sofern sich die Einnahmen aus der Immobilie erheblich vermindert haben oder vollständig ausgefallen sind, ist ein Antrag Erfolg versprechend. Entscheidende Voraussetzung: Sie als Eigentümer haben den Mietausfall nicht selbst verschuldet. Typische Antragsgründe sind:

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