Urteil
/ 26. Februar 2026

Vermietung von Ferienwohnungen: Neue BFH-Grundsätze bringen mehr Rechtssicherheit

Wer mit einer Ferienwohnung Einkünfte erzielen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen – sonst droht steuerlich die Einstufung als (nicht gewünschte) „Liebhaberei“. Der Bundesfinanzhof hat nun neue Maßstäbe gesetzt, wann eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az.: IX R 23/24).

Hintergrund: Warum dieses Urteil wichtig ist

Bei der Vermietung von Ferienwohnungen prüfen Finanzämter besonders genau, ob tatsächlich eine Gewinnerzielung angestrebt wird. Wird diese sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht verneint, können Verluste steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Klarheit – vor allem bei kürzeren Vermietungszeiträumen.

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