Urteil
/ 30. März 2026

Steuererstattung in der Insolvenz: Nur der Verwalter darf den Antrag stellen

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist, darf nur der Insolvenzverwalter den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen – nicht der insolvente Arbeitnehmer selbst. Das schützt die Insolvenzmasse und bringt steuerliche Klarheit.
Mit Urteil vom 20.11.2025 (Az.: VI R 5/23) hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine wichtige Frage zur Einkommensteuerveranlagung im Insolvenzfall entschieden….

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