Hintergrund
/ 28. Mai 2026

Auslandsreisekosten ab 01.01.2026 – so verfahren Sie richtig

Welche Pauschalen können Unternehmer und Arbeitnehmer bei Auslandsreisen steuerlich geltend machen? Was gilt, wenn höhere Aufwendungen mit Belegen nachgewiesen werden? Welche anteiligen Kürzungen müssen Sie vornehmen, wenn Verpflegung gestellt wird?

Das Bundesministerium der Finanzen nennt in einem eigens veröffentlichten Schreiben etliche Einzelheiten rund um die steuerliche Behandlung von Reisekosten bei betrieblichen und beruflichen Auslandsreisen (BMF-Schreiben vom 05.12.2025, Geschäftszeichen: IV C 5 – S 2353/00094/007/012). Die Ausführungen müssen Sie bei der lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen beachten. Zugleich listet das BMF die seit Anfang des Jahres 2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf.

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