Hintergrund
/ 28. Mai 2026

Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung 2025

Bei der Einkommensteuererklärung 2025 sind höhere Kinderbetreuungskosten als bisher steuerlich absetzbar. Zugleich prüfen die Finanzämter den Ansatz von Aufwendungen für die Kinderbetreuung deutlich strikter.

Das Erfreuliche: Viele Eltern können jetzt von einem besseren Abzug der Kosten für die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter profitieren. Als Höchstbetrag werden Kosten von 6.000 € je Kind berücksichtigt. Steuerlich anerkannt werden 80 % (bisher zwei Drittel) der entstandenen Betreuungsaufwendungen – somit maximal 4.800 € im Kalenderjahr für jedes betreute Kind. Begünstigt sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu betreuen.

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