Solarpark-Aufteilung löst Umsatzsteuer aus
Wird ein Solarpark auf mehrere Erwerber aufgeteilt, entfällt die Steuerfreiheit. Entscheidend ist, wer die Stromeinspeisung weiterhin übernimmt.
Der BFH (Urteil vom 13.11.2025, Az.: V R 32/24) stellt klar: Die Veräußerung von Teilanlagen eines Solarparks an mehrere Erwerber ist keine Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG.
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