Urteil
/ 30. Juli 2026

Spenden an Schweizer Stiftungen: Wann der Steuerabzug scheitert

Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im Ausland sind steuerlich nicht automatisch begünstigt. Der BFH hat jetzt klargestellt: Bei Zuwendungen an eine Stiftung in der Schweiz gelten strenge Nachweispflichten nach deutschem Recht. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, droht der vollständige Verlust des Sonderausgabenabzugs.

BFH bestätigt bisherige Linie bei Auslandsspenden

Mit Urteil vom 1.10.2025, Az. X R 20/22, hat der BFH den Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung abgelehnt. Die Entscheidung verschärft die Rechtslage nicht, stellt aber klar: Bei Auslandsspenden bleiben die deutschen Anforderungen an Gemeinnützigkeit und Nachweisführung maßgeblich.

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