Urteil
/ 30. September 2026

Bankrott durch fehlende Buchführung: BGH setzt hohe Hürden für eine Strafbarkeit

Nicht jede lückenhafte Buchführung führt automatisch zu einer Strafbarkeit wegen Bankrotts. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine Verurteilung nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Für Geschäftsführer und Unternehmen bringt das mehr Rechtssicherheit.

Lücken in der Buchführung reichen nicht aus

Geschäftsführer sind verpflichtet, die Handelsbücher ordnungsgemäß zu führen. Kommt ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, kann eine Verletzung dieser Pflicht sogar strafrechtliche Folgen haben.

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