Schenkungsteuer: Nießbrauch mindert den Wert einer Kapitallebensversicherung nicht automatisch
Die Übertragung einer Kapitallebensversicherung auf Angehörige ist ein häufiges Instrument der Vermögensnachfolge. Viele gehen davon aus, dass ein vorbehaltener Nießbrauch die Schenkungsteuer automatisch mindert. Der Bundesfinanzhof hat dieser Annahme nun enge Grenzen gesetzt (Urteil vom 28.01.2026, Az.: II R 27/22).
Der Streitfall
Der Kläger erhielt von seiner Mutter unentgeltlich einen Kapitallebensversicherungsvertrag im Wege der Vertragsübernahme. Versicherte Person für die Todesfallleistung war der Kläger. Im Erlebensfall sah der Vertrag wahlweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung vor.
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