Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen bei Selbstständigen grundsätzlich nur eingeschränkt den Gewinn mindern. Der BFH hat jetzt geklärt, wann ein betriebliches Büro als Betriebsstätte gilt – auch wenn der Unternehmer überwiegend im Außendienst arbeitet.
Der Streitfall
Der Steuerpflichtige war als selbstständiger Vermittler tätig. Er erzielte gewerbliche Einkünfte und beschäftigte mehrere Angestellte, die in seinem Büro arbeiteten. Für einen zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw führte er kein Fahrtenbuch. Die private Nutzung wurde deshalb nach der 1-%-Regelung ermittelt.
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