Urteil
/ 29. Oktober 2026

Dieser Beschluss erregt Aufsehen – Finanzamt soll Gutachterkosten erstatten

Wer trägt die Kosten eines Gutachtens, wenn der Steuerpflichtige damit seinen Rechtsanspruch durchsetzen kann? Unter bestimmten Umständen muss das Finanzamt die Aufwendungen erstatten, sagt das FG Baden-Württemberg.

Im Alltag schrecken viele vor der Einholung eines Wertgutachtens zurück. Die Kosten sind beträchtlich, die Aussicht auf Erfolg unklar. Seit Anwendung der neuen Grundsteuer ab 2025 zahlen etliche Immobilienbesitzer eine höhere Grundsteuer als zuvor. Ist der vom Finanzamt angesetzte Grundsteuerwert zu hoch, kann in Baden-Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen ein niedrigerer tatsächlicher Wert des Grund und Bodens nachgewiesen werden. Dafür ist regelmäßig ein qualifiziertes Gutachten erforderlich. Doch wer trägt die Gutachterkosten, wenn der Grundstückseigentümer damit im Rechtsstreit Erfolg hat?

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