Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Freiwillige Online-Beiträge ohne Umsatzsteuer? Gericht stärkt Plattformbetreiber – BFH entscheidet endgültig
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