Eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob war bislang endgültig. Seit dem 01.07.2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Minijobber können ihre Entscheidung einmalig rückgängig machen und wieder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Arbeitgeber sollten die neue Regelung kennen.