Der EuGH stellt klar: In-Game-Währungen sind weder steuerfreie Zahlungsmittel noch Gutscheine. Für Anbieter bedeutet das eine klare Konsequenz bei der Umsatzsteuer – mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen (EuGH, Urteil vom 05.03.2026, Az.: C-472/24).