Ein Darlehen, ein Verzicht und die große Frage: Wann fließen Zinsen wirklich zu? Der BFH klärt, was beim Debt-Equity-Swap und bei der Verlängerung der Laufzeit steuerlich gilt – und entlastet beherrschende Gesellschafter.
Wer Dienstleistungen ins Ausland verkauft, steht schnell vor der Frage: Rechne ich mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer ab? Die Antwort hängt vom Leistungsort ab – und der ist nicht immer dort, wo man denkt. Teil 1 erklärt die Grundregeln, die jeder Selbstständige kennen sollte.
Am 12.11.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei richtungsweisenden Entscheidungen (Az.: II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) erstmals die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Grundsteuer‑Bewertungsregeln im sog. Bundesmodell überprüft – und sie bestätigt. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht Rechtssicherheit für Unternehmen und Selbstständige mit eigenem Grundbesitz.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Wenn mit einer Steuererstattung zu rechnen ist, darf nur der Insolvenzverwalter den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen – nicht der insolvente Arbeitnehmer selbst. Das schützt die Insolvenzmasse und bringt steuerliche Klarheit.
Pendler bekommen für den Weg zur Arbeit eine Entfernungspauschale. Diese wurde nun deutlich angehoben. Auch für Geringverdiener mit hohen Fahrtkosten gibt es gute Nachrichten.
Seit dem 01.01.2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Doch was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt viele Detailfragen mit sich – besonders bei Getränken, Pauschalangeboten oder Events rund um Silvester. Teil 1 zeigt, wie sich die Änderungen grundlegend auswirken und wer davon betroffen ist.
Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.
Kurz gesagt: Wer verheiratet ist und unterschiedlich verdient – insbesondere, wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist –, kann plötzlich mit dem sog. besonderen Kirchgeld konfrontiert werden. Was sich dahinter verbirgt, ist vielen nicht klar.
Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.