Am 12.11.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei richtungsweisenden Entscheidungen (Az.: II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) erstmals die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Grundsteuer‑Bewertungsregeln im sog. Bundesmodell überprüft – und sie bestätigt. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht Rechtssicherheit für Unternehmen und Selbstständige mit eigenem Grundbesitz.