Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.
Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.