Schon geringe gewerbliche Tätigkeiten oder Beteiligungen können bei Personengesellschaften erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Besonders die Seitwärts- und Aufwärtsabfärbung führt in der Praxis immer wieder zu unerwarteten Belastungen – bei der Einkommensteuer ebenso wie bei der Gewerbesteuer.
Wer mit einer Ferienwohnung Einkünfte erzielen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen – sonst droht steuerlich die Einstufung als (nicht gewünschte) „Liebhaberei“. Der Bundesfinanzhof hat nun neue Maßstäbe gesetzt, wann eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az.: IX R 23/24).