Schon geringe gewerbliche Tätigkeiten oder Beteiligungen können bei Personengesellschaften erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Besonders die Seitwärts- und Aufwärtsabfärbung führt in der Praxis immer wieder zu unerwarteten Belastungen – bei der Einkommensteuer ebenso wie bei der Gewerbesteuer.
Verluste aus einem neuen Geschäftsmodell – steuerlich absetzbar oder Liebhaberei? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt Klarheit: Auch geplante Gewinne aus späteren Veräußerungen können entscheidend sein. Wer bei der Planung klug vorgeht, kann teure Überraschungen vermeiden.