Soll eine GmbH aus mannigfaltigen Gründen liquidiert werden – sprich im Handelsregister gelöscht werden –, stellt sich die ertragsteuerliche Frage nach einer praktischen Handhabung. Dies gilt aufgrund des sog. Trennungsprinzips sowohl auf Ebene der GmbH als Rechtsträger als auch auf Ebene des Gesellschafters.
Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Ein Darlehen, ein Verzicht und die große Frage: Wann fließen Zinsen wirklich zu? Der BFH klärt, was beim Debt-Equity-Swap und bei der Verlängerung der Laufzeit steuerlich gilt – und entlastet beherrschende Gesellschafter.