Soll eine GmbH aus mannigfaltigen Gründen liquidiert werden – sprich im Handelsregister gelöscht werden –, stellt sich die ertragsteuerliche Frage nach einer praktischen Handhabung. Dies gilt aufgrund des sog. Trennungsprinzips sowohl auf Ebene der GmbH als Rechtsträger als auch auf Ebene des Gesellschafters.
Verluste aus einem neuen Geschäftsmodell – steuerlich absetzbar oder Liebhaberei? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt Klarheit: Auch geplante Gewinne aus späteren Veräußerungen können entscheidend sein. Wer bei der Planung klug vorgeht, kann teure Überraschungen vermeiden.