Die Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei dem Arbeitnehmer erstatten. Im Gegenzug darf der Beschäftigte die Aufwendungen dann nicht in seiner persönlichen Steuererklärung geltend machen. Und wenn doch? Haftet der Arbeitgeber?
Für etliche Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten zu Beginn des neuen Jahres. Auch bestimmte Mitarbeiter haben dann weniger Netto vom Brutto auf ihrer Lohnabrechnung. Die Neuerungen gelten gleich ab dem 1. Januar.