Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 20.05.2026 (Az. II R 26/24 und II R 27/24) eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Grundsteuerreform getroffen: Das baden-württembergische Landesmodell verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Grundgesetz.
Schönheitsoperationen sind nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Entscheidend ist, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Ein aktuelles BMF-Schreiben verschärft jetzt die Nachweis- und Dokumentationspflichten für Ärzte und Kliniken.
Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im Ausland sind steuerlich nicht automatisch begünstigt. Der BFH hat jetzt klargestellt: Bei Zuwendungen an eine Stiftung in der Schweiz gelten strenge Nachweispflichten nach deutschem Recht. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, droht der vollständige Verlust des Sonderausgabenabzugs.
Erträge aus dem Verleih von Bitcoin und anderen Kryptowerten unterliegen nach Auffassung des FG Köln nicht der Abgeltungsteuer. Stattdessen greift der persönliche Einkommensteuersatz. Das Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung für private Anleger mit Krypto-Erträgen.
Schon geringe gewerbliche Tätigkeiten oder Beteiligungen können bei Personengesellschaften erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Besonders die Seitwärts- und Aufwärtsabfärbung führt in der Praxis immer wieder zu unerwarteten Belastungen – bei der Einkommensteuer ebenso wie bei der Gewerbesteuer.
Vorsteuer gezogen – aber die Leistung nie erhalten? Genau das ist vielen Unternehmern schon passiert. Der aktuelle BFH-Fall zeigt: Es kommt nicht immer darauf an, ob wirklich geliefert wurde.
Dieses Urteil lässt aufhorchen: Auch wenn dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung steht, können berufliche Fahrten mit einem Privatfahrzeug durchgeführt werden und steuerlich absetzbar sein.
Soll eine GmbH aus mannigfaltigen Gründen liquidiert werden – sprich im Handelsregister gelöscht werden –, stellt sich die ertragsteuerliche Frage nach einer praktischen Handhabung. Dies gilt aufgrund des sog. Trennungsprinzips sowohl auf Ebene der GmbH als Rechtsträger als auch auf Ebene des Gesellschafters.
Im Bau- und Reinigungsgewerbe entscheidet die Bescheinigung USt 1 TG darüber, wer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt. Wer sie kennt und richtig einsetzt, vermeidet teure Haftungsfallen und fehlerhafte Rechnungen.