Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen?
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.5.2026 (Az. III C 3 – S 7170/00085/004/035) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzsteuerfreiheit ästhetischer Operationen und Behandlungen offiziell in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen. Damit gelten strengere Anforderungen für Ärzte und Kliniken, die Schönheitsbehandlungen umsatzsteuerfrei abrechnen möchten.
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