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Analyse
30. Juli 2026

Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen?

SSB+
Umsatzsteuerfreiheit von Schönheitsoperationen?
Bild: ©Unaihuiziphotography/ iStock / Getty Images Plus
Schönheitsoperationen sind nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Entscheidend ist, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Ein aktuelles BMF-Schreiben verschärft jetzt die Nachweis- und Dokumentationspflichten für Ärzte und Kliniken.

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.5.2026 (Az. III C 3 – S 7170/00085/004/035) die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Umsatzsteuerfreiheit ästhetischer Operationen und Behandlungen offiziell in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass übernommen. Damit gelten strengere Anforderungen für Ärzte und Kliniken, die Schönheitsbehandlungen umsatzsteuerfrei abrechnen möchten.

Joachim Welper
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