Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen bei Selbstständigen grundsätzlich nur eingeschränkt den Gewinn mindern. Der BFH hat jetzt geklärt, wann ein betriebliches Büro als Betriebsstätte gilt – auch wenn der Unternehmer überwiegend im Außendienst arbeitet.
Verluste aus einem neuen Geschäftsmodell – steuerlich absetzbar oder Liebhaberei? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt Klarheit: Auch geplante Gewinne aus späteren Veräußerungen können entscheidend sein. Wer bei der Planung klug vorgeht, kann teure Überraschungen vermeiden.