Der Regierungsentwurf ist bei Redaktionsschluss noch kein geltendes Recht. Bundestag und Bundesrat können die Regelungen noch ändern. Trotzdem sollten Unternehmen die vorgesehenen Abläufe jetzt kennen, weil bei digitalen Bescheiden Fristen nicht am Papierpostfach hängen und höhere Zinsen offene Steuerjahre verteuern können.
Jahressteuergesetz 2026: Elektronische Bescheide und höhere Zinsen einplanen
ELSTER soll zum regelmäßigen Zustellweg werden
Nach dem geplanten § 122a AO sollen bestimmte Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte ab 2027 grundsätzlich elektronisch bekannt gegeben werden, wenn ein aktives ELSTER-Nutzerkonto besteht. Eine gesonderte Einwilligung wäre dann nicht mehr erforderlich. Über die Bereitstellung soll eine E-Mail informieren. Ohne aktives Nutzerkonto bliebe es bei der Post. Wer trotz Nutzerkonto Papier wünscht, soll dies elektronisch beantragen können.
Nachzahlungszinsen sollen sich verdoppeln
Für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO sieht § 238 Abs. 1a AO-E ab 2027 einen Satz von 0,3 % je vollem Monat vor. Das entspricht 3,6 % pro Jahr. Gegenwärtig gelten 0,15 % je Monat bzw. 1,8 % pro Jahr. Die Änderung würde sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen betreffen.