Eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob war bislang endgültig. Seit dem 01.07.2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Minijobber können ihre Entscheidung einmalig rückgängig machen und wieder Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen. Arbeitgeber sollten die neue Regelung kennen.
Gerät die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten, muss schnell gehandelt werden. Denn der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei bestimmten Insolvenzgründen innerhalb der vorgegebenen Fristen einen Insolvenzantrag zu stellen. Geschieht das nicht, droht ihm die persönliche Haftung bei gegen ihn gerichteten Ersatzansprüchen.