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Verfahren

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Anhängige Verfahren beim BFH clever und kostenfrei nutzen
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Nicht jeder Steuerstreit muss bis vor den Bundesfinanzhof (BFH) geführt werden. Ist dieselbe Rechtsfrage dort bereits anhängig, genügt häufig ein fristgerechter Einspruch mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – und kann dennoch zum gleichen steuerlichen Ergebnis führen.

Übernimmt der Schenker auch die Schenkungsteuer, kann dies für den Beschenkten ein erheblicher Vorteil sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Steuerübernahme zivilrechtlich wirksam vereinbart oder tatsächlich vollzogen wird. Ein aktuelles Urteil des FG München zeigt, welche Folgen ein Formfehler in der Praxis haben kann.

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Änderung eines Steuerbescheids bei Verlusten aus Vermietung & Verpachtung
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In der Praxis können Verluste aus Vermietung und Verpachtung die persönliche Steuerlast regelmäßig mindern. Daher sollten diese in geeigneten Fällen vollständig und fristgerecht gegenüber dem Finanzamt erklärt werden. Unterbleibt dies oder erfolgt die Erklärung erst verspätet, kann dies dazu führen, dass die Verluste steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden können – wie der Streitfall des FG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2026, Az.: 10 K 817/24 E) zeigt.

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Krypto-Lending: FG Köln lehnt Abgeltungsteuer ab
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Erträge aus dem Verleih von Bitcoin und anderen Kryptowerten unterliegen nach Auffassung des FG Köln nicht der Abgeltungsteuer. Stattdessen greift der persönliche Einkommensteuersatz. Das Urteil hat erhebliche praktische Bedeutung für private Anleger mit Krypto-Erträgen.

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Vorsteuerabzug bei Anzahlungen: BFH stärkt Unternehmer
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Vorsteuer gezogen – aber die Leistung nie erhalten? Genau das ist vielen Unternehmern schon passiert. Der aktuelle BFH-Fall zeigt: Es kommt nicht immer darauf an, ob wirklich geliefert wurde.

Im Bau- und Reinigungsgewerbe entscheidet die Bescheinigung USt 1 TG darüber, wer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt. Wer sie kennt und richtig einsetzt, vermeidet teure Haftungsfallen und fehlerhafte Rechnungen.

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Umsatzsteuer-Nachschau: Hier kommt der Prüfer unangemeldet
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Seit rund zwei Jahrzehnten gibt es die USt.-Nachschau. Seither wird sie vom Finanzamt immer häufiger eingesetzt, um Steuerverkürzungen zu bekämpfen. Welche Rechte und Pflichten hat Ihre Firma bei solch einem Überraschungsbesuch? Was wird geprüft, worauf sollten Sie sich einstellen?

Der EuGH stellt klar: In-Game-Währungen sind weder steuerfreie Zahlungsmittel noch Gutscheine. Für Anbieter bedeutet das eine klare Konsequenz bei der Umsatzsteuer – mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen (EuGH, Urteil vom 05.03.2026, Az.: C-472/24).

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Bei Irrtum: Steuerfolgen können rückwirkend entfallen
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Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.

Wird ein Testament erst nachträglich gefunden, kann das erhebliche steuerliche Folgen haben. Doch was gilt, wenn bereits ein Steuerbescheid ergangen ist? Der BFH hat entschieden, wie lange das Finanzamt noch korrigieren darf – und ab wann die Verjährungsuhr wirklich tickt. Wichtig für alle Fälle mit streitigen Erbfolgen.

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