Schönheitsoperationen sind nicht automatisch umsatzsteuerpflichtig. Entscheidend ist, ob eine medizinische Indikation vorliegt. Ein aktuelles BMF-Schreiben verschärft jetzt die Nachweis- und Dokumentationspflichten für Ärzte und Kliniken.
Spenden an gemeinnützige Einrichtungen im Ausland sind steuerlich nicht automatisch begünstigt. Der BFH hat jetzt klargestellt: Bei Zuwendungen an eine Stiftung in der Schweiz gelten strenge Nachweispflichten nach deutschem Recht. Fehlen die erforderlichen Unterlagen, droht der vollständige Verlust des Sonderausgabenabzugs.