Der Bundesfinanzhof hat mit Urteilen vom 20.05.2026 (Az. II R 26/24 und II R 27/24) eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Grundsteuerreform getroffen: Das baden-württembergische Landesmodell verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Grundgesetz.
Am 12.11.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei richtungsweisenden Entscheidungen (Az.: II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) erstmals die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Grundsteuer‑Bewertungsregeln im sog. Bundesmodell überprüft – und sie bestätigt. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht Rechtssicherheit für Unternehmen und Selbstständige mit eigenem Grundbesitz.