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News
31. August 2026

Anhängige Verfahren beim BFH clever und kostenfrei nutzen

SSB+
Anhängige Verfahren beim BFH clever und kostenfrei nutzen
Bild: ©insta_photos / iStock / Getty Images Plus
Nicht jeder Steuerstreit muss bis vor den Bundesfinanzhof (BFH) geführt werden. Ist dieselbe Rechtsfrage dort bereits anhängig, genügt häufig ein fristgerechter Einspruch mit Antrag auf Ruhen des Verfahrens. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – und kann dennoch zum gleichen steuerlichen Ergebnis führen.

Andere führen den Musterprozess – der eigene Steuerfall bleibt offen

Ein Unternehmer erhält einen Steuerbescheid und hält ihn für fehlerhaft. Statt sofort über eine Klage nachzudenken, lohnt sich zunächst ein Blick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren. Ist dort bereits dieselbe Rechtsfrage anhängig, besteht häufig die Möglichkeit, sich an dieses Verfahren „anzuhängen“.

Joachim Welper
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