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Steuergestaltung

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Prüfungsfalle „Kinderbetreuungskosten“
Bild: ©dusanpetkovic / iStock / Getty Images Plus

Die Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei dem Arbeitnehmer erstatten. Im Gegenzug darf der Beschäftigte die Aufwendungen dann nicht in seiner persönlichen Steuererklärung geltend machen. Und wenn doch? Haftet der Arbeitgeber?

Wer Vermögen frühzeitig an die nächste Generation überträgt, kann mehrere steuerliche Freibeträge kombinieren – und dadurch Einkommensteuer und Schenkungsteuer. Eine vorausschauende Gestaltung lohnt sich besonders bei Kapitalanlagen, Immobilien oder größeren Geldbeträgen.

Wer Dienstleistungen ins Ausland verkauft, steht schnell vor der Frage: Rechne ich mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer ab? Die Antwort hängt vom Leistungsort ab – und der ist nicht immer dort, wo man denkt. Teil 1 erklärt die Grundregeln, die jeder Selbstständige kennen sollte.

Hat die Grundsteuerreform bei Ihnen auch für eine spürbare Erhöhung der Abgaben gesorgt? Dann kann der Antrag auf Teilerlass der Grundsteuer in diesem Jahr besonders wertvoll sein. Wir zeigen, in welchen Fällen sich Sparpotenzial bietet.

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bAV: Das sollten Arbeitgeber wissen
Bild: © GamePH/Getty Images

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt wurden. Sie ist herkömmlicherweise eine freiwillige Arbeitgeberleistung.

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Erholungsbeihilfe mit Gehalts­umwandlung nutzen
Bild: ©Moon Safari/iStock/Getty Images Plus

Versteuert der Arbeitgeber eine Erholungsbeihilfe pauschal, hat der Mitarbeiter mehr auf dem Konto. Die Pauschalversteuerung ist auch möglich, wenn er dafür auf sein Gehalt verzichtet.

Ohne Belege, ohne komplizierte Berechnungen: Der Pflege-Pauschbetrag ist eine einfache Möglichkeit, Pflege steuerlich geltend zu machen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das FG Münster hat mit Urteil vom 23.06.2025, Az.: 10 K 1483/24 E, zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen der sog. Bestattungsvorsorge als außergewöhnliche Belastungen (agB) entschieden.

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