Prüfungsfalle „Kinderbetreuungskosten“
Die gesetzliche Regelung für Arbeitgeber
Abgabenfrei sind Arbeitgebererstattungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Beschäftigten in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Erfreulich: Auch die Übernahme von dortigen Verpflegungsleistungen fällt darunter. Die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten ist steuer- und versicherungsfrei, übersteigende Beträge sind lohnsteuerpflichtig. Sämtliche Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen (§ 3 Nr. 33 EStG). Auch Teilerstattungen sind zulässig, eine Lohnumwandlung scheidet aus. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern (Beispiel: Haushaltshilfe) dürfen vom Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet werden.
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