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Ratgeber
29. Juni 2026

Prüfungsfalle „Kinderbetreuungskosten“

SSB+
Prüfungsfalle „Kinderbetreuungskosten“
Bild: ©dusanpetkovic / iStock / Getty Images Plus
Die Kosten für die Kinderbetreuung können Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei dem Arbeitnehmer erstatten. Im Gegenzug darf der Beschäftigte die Aufwendungen dann nicht in seiner persönlichen Steuererklärung geltend machen. Und wenn doch? Haftet der Arbeitgeber?

Die gesetzliche Regelung für Arbeitgeber

Abgabenfrei sind Arbeitgebererstattungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Beschäftigten in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Erfreulich: Auch die Übernahme von dortigen Verpflegungsleistungen fällt darunter. Die Erstattung der tatsächlich anfallenden Kosten ist steuer- und versicherungsfrei, übersteigende Beträge sind lohnsteuerpflichtig. Sämtliche Leistungen muss der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen (§ 3 Nr. 33 EStG). Auch Teilerstattungen sind zulässig, eine Lohnumwandlung scheidet aus. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern (Beispiel: Haushaltshilfe) dürfen vom Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet werden.

Thomas Rennar
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