Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
Der Streitfall
Der Steuerpflichtige war als selbstständiger Vermittler tätig. Er erzielte gewerbliche Einkünfte und beschäftigte mehrere Angestellte, die in seinem Büro arbeiteten. Für einen zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Pkw führte er kein Fahrtenbuch. Die private Nutzung wurde deshalb nach der 1-%-Regelung ermittelt.
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