Bei der Zusage einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) bestehen für den Arbeitgeber zahlreiche Haftungsrisiken. Denn neben dem Betriebsrentenrecht spielen hier auch Versicherungsvertragsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht eine Rolle.
Verluste aus einem neuen Geschäftsmodell – steuerlich absetzbar oder Liebhaberei? Ein aktuelles BFH-Urteil bringt Klarheit: Auch geplante Gewinne aus späteren Veräußerungen können entscheidend sein. Wer bei der Planung klug vorgeht, kann teure Überraschungen vermeiden.
Sagt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu, muss er dafür einstehen. Das gilt auch, wenn die Durchführung der bAV nicht unmittelbar über ihn erfolgt, sondern über einen externen Versorgungsträger.
Wer mit einer Ferienwohnung Einkünfte erzielen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen – sonst droht steuerlich die Einstufung als (nicht gewünschte) „Liebhaberei“. Der Bundesfinanzhof hat nun neue Maßstäbe gesetzt, wann eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt (BFH, Urteil vom 12.08.2025, Az.: IX R 23/24).
Für etliche Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten zu Beginn des neuen Jahres. Auch bestimmte Mitarbeiter haben dann weniger Netto vom Brutto auf ihrer Lohnabrechnung. Die Neuerungen gelten gleich ab dem 1. Januar.
Das FG Köln hat mit Urteil vom 28.01.2025, Az.: 11 K 2808/19, zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Abgabe der USt-Voranmeldung entschieden.
Ein aktueller Fall vor dem FG Münster zeigt: Wer Betrügern aufsitzt und Geld verliert, kann den Schaden steuerlich nicht ohne Weiteres geltend machen. Wann Zahlungen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden – und wann nicht.
Verluste aus Kapitalanlagen konnten bisher nur in der Höhe begrenzt steuerlich abgesetzt werden. Durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) ist jedoch nunmehr eine unbegrenzte Verlustverrechnung im Einzelfall möglich. Nachstehend dazu die praktischen Einzelheiten.
Eigentlich logisch: Wer länger arbeitet, als er muss, macht Überstunden. Ob Teilzeit- oder Vollzeitkraft, macht dabei keinen Unterschied. Erst ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber bei der Vergütung von Überstunden nicht diskriminieren dürfen.
Welche steuerrechtlichen Fragen beschäftigen derzeit die höchsten Gerichte? – In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über ausgewählte Verfahren, die aktuell beim Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof anhängig sind – und deren Ausgang erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpraxis haben kann.