Spenden, Patenschaften, Crowdfunding: Viele digitale Geschäftsmodelle finanzieren sich über freiwillige Beiträge. Doch sind diese Zahlungen umsatzsteuerpflichtig? Ein aktuelles Finanzgerichtsurteil verneint den Leistungsaustausch – die Revision beim BFH läuft.
Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Teil 1 lieferte den Überblick zur Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes ab 2026. Teil 2 zeigt, wo es in der Umsetzung kompliziert wird: Wie Kombiangebote korrekt aufgeteilt werden, was sich bei Business-Packages ändert – und warum Gutscheine künftig steuerlich ganz anders zu behandeln sind.
Wird ein Testament erst nachträglich gefunden, kann das erhebliche steuerliche Folgen haben. Doch was gilt, wenn bereits ein Steuerbescheid ergangen ist? Der BFH hat entschieden, wie lange das Finanzamt noch korrigieren darf – und ab wann die Verjährungsuhr wirklich tickt. Wichtig für alle Fälle mit streitigen Erbfolgen.
Seit dem 01.01.2026 gilt wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz auf Speisen bei Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Doch was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, bringt viele Detailfragen mit sich – besonders bei Getränken, Pauschalangeboten oder Events rund um Silvester. Teil 1 zeigt, wie sich die Änderungen grundlegend auswirken und wer davon betroffen ist.
Bestimmt eine Versorgungsordnung die Regeln für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer bAV, kann die Versorgungsordnung nicht zugleich auch die Versorgungszusage sein. Vielmehr wird die Versorgungszusage erst durch die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarung erteilt.
Kurz gesagt: Wer verheiratet ist und unterschiedlich verdient – insbesondere, wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist –, kann plötzlich mit dem sog. besonderen Kirchgeld konfrontiert werden. Was sich dahinter verbirgt, ist vielen nicht klar.
Erfüllt der Arbeitgeber seine korrekte und umfassende Informationspflicht über die Entgeltumwandlung für die bVA, sollte das unbedingt in einem Beratungsprotokoll ausführlich dokumentiert werden.