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Ratgeber
29. Juni 2026

Bescheinigung USt 1 TG: Wer schuldet die Umsatzsteuer – und wer haftet, wenn es falschläuft?

SSB+
Bescheinigung USt 1 TG: Wer schuldet die Umsatzsteuer – und wer haftet, wenn es falschläuft?
Bild: ©wanakit waeonphachai / iStock / Getty Images Plus
Im Bau- und Reinigungsgewerbe entscheidet die Bescheinigung USt 1 TG darüber, wer die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt. Wer sie kennt und richtig einsetzt, vermeidet teure Haftungsfallen und fehlerhafte Rechnungen.

Reverse-Charge im Bau- und Reinigungsgewerbe – ein Dauerthema

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sorgt in der Praxis regelmäßig für Unsicherheit: Wer schuldet die Umsatzsteuer – der Auftragnehmer oder der Auftraggeber? Die Finanzverwaltung hat das amtliche Muster USt 1 TG aktualisiert (BMF-Schreiben vom 10.04.2026, Az.: III C 3 – S 7279/00059/002/091). Ziel ist mehr Klarheit darüber, wann der Leistungsempfänger – und nicht der leistende Unternehmer – die Umsatzsteuer schuldet.

Joachim Welper
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