Sind Dienstfahrten mit dem Privat-Pkw absetzbar, auch wenn ein Firmenwagen vorhanden ist?
Auf den ersten Blick scheint der Fall klar: Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf. Entsprechend erfolgt beim Beschäftigten die Versteuerung nach der 1-%-Methode vom Bruttolistenpreis. Aber was ist, wenn der Mitarbeiter anstelle des vorhandenen Dienstwagens sein privates Auto für betriebliche Fahrten nutzt? Dann sind die Kosten hierfür steuerlich nicht abzugsfähig, entschied das Finanzamt. „So nicht“, sagt dagegen das Finanzgericht Niedersachsen und lässt den Steuerabzug zu. Die endgültige Entscheidung muss jetzt der Bundesfinanzhof treffen.
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