Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung 2025
Das Erfreuliche: Viele Eltern können jetzt von einem besseren Abzug der Kosten für die Kindertagesstätte oder die Tagesmutter profitieren. Als Höchstbetrag werden Kosten von 6.000 € je Kind berücksichtigt. Steuerlich anerkannt werden 80 % (bisher zwei Drittel) der entstandenen Betreuungsaufwendungen – somit maximal 4.800 € im Kalenderjahr für jedes betreute Kind. Begünstigt sind Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu betreuen.
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