Widerruf der privaten Kfz-Nutzungs- möglichkeiten
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Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Mit der Zulässigkeit einer solchen Klausel und des darauf gestützten Widerrufs hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich auseinandergesetzt.
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