Bei der Einkommensteuererklärung 2025 sind höhere Kinderbetreuungskosten als bisher steuerlich absetzbar. Zugleich prüfen die Finanzämter den Ansatz von Aufwendungen für die Kinderbetreuung deutlich strikter.
Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist bei Arbeitnehmern regelmäßig ein gern gesehener Teil des Arbeitsentgelts. Es gibt jedoch Fälle, bei denen der Arbeitgeber die Privatnutzung widerrufen möchte und dazu im Arbeitsvertrag eine Widerrufsklausel vereinbart hat.
Durch die vermehrte Nutzung elektronischer Rechnungen gibt es neue Vorschriften für den steuerlichen Abzug von Bewirtungsaufwendungen. Was ist zu bedenken, was ändert sich, worauf achtet das Finanzamt besonders?
Anteilsübertragungen im Unternehmen können teuer werden – vor allem, wenn die steuerliche Einschätzung falsch war. Der BFH stärkt nun die Möglichkeit, solche Fehler zu korrigieren: Rückabwicklung ist möglich – und steuerlich rückwirkend wirksam.
Teil 1 lieferte den Überblick zur Rückkehr des ermäßigten Steuersatzes ab 2026. Teil 2 zeigt, wo es in der Umsetzung kompliziert wird: Wie Kombiangebote korrekt aufgeteilt werden, was sich bei Business-Packages ändert – und warum Gutscheine künftig steuerlich ganz anders zu behandeln sind.
Wer Vermögen frühzeitig an die nächste Generation überträgt, kann mehrere steuerliche Freibeträge kombinieren – und dadurch Einkommensteuer und Schenkungsteuer. Eine vorausschauende Gestaltung lohnt sich besonders bei Kapitalanlagen, Immobilien oder größeren Geldbeträgen.
Wird ein Testament erst nachträglich gefunden, kann das erhebliche steuerliche Folgen haben. Doch was gilt, wenn bereits ein Steuerbescheid ergangen ist? Der BFH hat entschieden, wie lange das Finanzamt noch korrigieren darf – und ab wann die Verjährungsuhr wirklich tickt. Wichtig für alle Fälle mit streitigen Erbfolgen.
Wer Dienstleistungen ins Ausland verkauft, steht schnell vor der Frage: Rechne ich mit oder ohne deutsche Umsatzsteuer ab? Die Antwort hängt vom Leistungsort ab – und der ist nicht immer dort, wo man denkt. Teil 1 erklärt die Grundregeln, die jeder Selbstständige kennen sollte.
Am 12.11.2025 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in drei richtungsweisenden Entscheidungen (Az.: II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) erstmals die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Grundsteuer‑Bewertungsregeln im sog. Bundesmodell überprüft – und sie bestätigt. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht Rechtssicherheit für Unternehmen und Selbstständige mit eigenem Grundbesitz.