Auslandsreisekosten ab 01.01.2026 – so verfahren Sie richtig
Das Bundesministerium der Finanzen nennt in einem eigens veröffentlichten Schreiben etliche Einzelheiten rund um die steuerliche Behandlung von Reisekosten bei betrieblichen und beruflichen Auslandsreisen (BMF-Schreiben vom 05.12.2025, Geschäftszeichen: IV C 5 – S 2353/00094/007/012). Die Ausführungen müssen Sie bei der lohn- und einkommensteuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen beachten. Zugleich listet das BMF die seit Anfang des Jahres 2026 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten auf.
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