Die W‑ID wird seit November 2024 stufenweise an alle wirtschaftlich Tätigen vergeben. Ab dem Jahr 2027 wird ihre Nutzung verbindlich. Wer sie schon nutzt und was sich ändert.
Das Schutzschirmverfahren bietet dem Schuldner die Möglichkeit, unter dem Schutz eines besonderen Verfahrens in Eigenverwaltung innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan aufzustellen, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Insolvenzplan durchgeführt werden soll (§ 270d Abs. 1 InsO).